Heilpraktiker Podologie
Im Februar 2021 ist mir vom Gesundheitsamt die Erlaubnis zur Führung der Bezeichnung Heilpraktiker für Podologie erteilt worden. Es ist mir nun möglich und erlaubt, Sie ohne ärztliche Verordnung zu behandeln, eine Diagnose zu stellen und die erforderlichen Therapieformen hierfür auszuwählen.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen enthält in der Regel keine Heilpraktikerleistungen. Fragen Sie daher vorher bei Ihrer Krankenkasse nach ob und im welchem Umfang Leistungen übernommen werden.
Anders verhält es sich bei den privaten Krankenkassen, wenn Sie Privatpatient sind. Doch fragen Sie auch hier nach welche Leistungen übernommen werden. Heilmittelverordnung Nr.: 13
Sollten Sie eine Vereinbarung über Heilpraktikerleistungen mit mir abgeschlossen haben, so zahlen Sie im Anschluss an die Behandlung den Rechnungsbetrag in bar oder mit Karte. Reichen Sie dann die Rechnung Ihrer Versicherung ein, die dann den Rechnungsbetrag Ihnen erstatten wird.
Ob Sie die Ihnen entstandenen Kosten erstattet bekommen, hängt von den mit Ihrer privaten Krankenkasse vereinbarten Vertragsinhalten ab. Daher also lieber noch einmal vorher nachfragen um Missverständnisse zu vermeiden.